Hauptmietvertrag und Untermietvertrag
Hauptmietvertrag oder doch lieber Untermietvertrag
Beim Mieten einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Darin ist unter anderem ein mögliches Untervermieten durch den Mieter näher geregelt. Untervermieten bedeutet in diesem Falle, dass der Mieter die gemietete Wohnung ganz oder teilweise an einen Dritten weiter vermietet. Wenn er das vertraglich darf und tut, dann sollte darüber ein Untermietvertrag zwischen Mieter und Untermieter abgeschlossen werden. In diesem Falle wird der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zum Hauptmietvertrag.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Untermietvertrages
Rechtlich ist die Untervermietung im § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches näher geregelt. Der Mieter braucht zur Untervermietung zwingend das OK seines Vermieters. Wenn das nicht der Fall ist und er trotzdem untervermietet, dann liegt ein Vertragsverstoß vor. Bei einer Verweigerung des Vermieters zur Untervermietung hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
Das Rechtsverhältnis von Vermieter und Hauptmieter
In dem Miet- und Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ändert sich durch die Untervermietung nichts. Der Mieter haftet nach dem Hauptmietvertrag gegenüber dem Vermieter für seinen Untermieter; er bleibt auch Schuldner für jeglichen Schadensersatz. Der Vermieter hat in dem Mieter nach wie vor den, seinen einzigen Ansprechpartner. Das Untermietverhältnis ist vom Hauptmietverhältnis unmittelbar abhängig. Seine Beendigung gilt automatisch auch für das Untermietverhältnis.
Regelung zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter
Für den Vermieter ist die Situation nicht einfach. Er wird durch die einseitige Haltung des Mieters zu einer Entscheidung gezwungen. Wenn er zustimmt, dann wird die Wohnung wahrscheinlich ganz anders bewohnt, als vorgesehen und beabsichtigt war. Verweigert er seine Zustimmung, muss er damit rechnen, dass der Mieter vorzeitig das Mietverhältnis aufkündigt. Für eine Untermiete gibt es oftmals sehr persönliche und triftige Gründe. Es kann durchaus hilfreich sein, wenn der Mieter mit dem Vermieter darüber offen spricht und ihm Einblick in die persönliche und finanzielle Situation für die geplante Untermiete gibt. Dazu gehört der Untermietvertrag, der auf jeden Fall abgeschlossen werden sollte. Hilfe hierbei finden Sie bei doktus.de. Auf diesem Portal finden Sie alle wichtigen Vertragsarten als Formvorlage, so auch den Untermietvertrag.
Die Warmmiete für die Untermiete muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Miete, der sogenannten Hauptmiete stehen. Der Mieter sollte an der Untermiete nicht verdienen, sondern lediglich die Kosten weiterberechnen, die der Untermieter durch Raumbelegung und anteilige Energiekosten verursacht. So wird der Hauptmietvertrag dem Untermietvertrag immer beigefügt, damit auch der Untermieter die Sicherheit hat, dass er nicht mehr zahlt.