Trinkwasserverordnung 2012

Entscheidende Veränderungen durch die neue Trinkwasserverordnung

Am 01. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten mit wesentlichen Veränderungen, insbesondere für vermieteten Wohnraum. Hausbesitzer von Immobilien mit mehr als 3 Wohneinheiten sind nun verpflichtet ihre Anlagen für Warmwasseraufbereitung jährlich prüfen zu lassen auf den Befall durch Legionellen. Stichtag für Hauseigentümer und Hausverwalter ist der 31.10.2012: bis zu diesem Tag muss dem zuständigen Gesundheitsamt erstmals das Untersuchungsergebnis der Eigentümer vorliegen.

Die Anforderungen der TrinkwV wurden mit der Gesetzesnovellierung verschärft, um einen besonders hohen Qualitätsstandard zu garantieren und sicher stellen zu können. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung gelten nur dann als erfüllt, wenn die allgemein, anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und zusätzlich bestimmte Grenzwerte für mikrobiologische/chemische und Indikatorparameter eingehalten werden.

Meldepflicht für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Um diese Grenzwerte regelmäßig zu prüfen, sind alle Hausbesitzer und Hausverwalter von Wohnimmobilien mit mehr als 3 nicht selbst genutzten Wohneinheiten dazu verpflichtet, ihre zentrale Großanlage zur Warmwasseraufbereitung jährlich auf Befall durch Legionellen überprüfen zu lassen.

Als Großanlage wird seit der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2011 jede Anlage definiert, die zur Warmwasseraufbereitung mehr als 400 Liter Speichervolumen und/ oder eine Warmwasserleitung mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle hat. Prinzipiell betritt dies durch die Gesetzesänderung der Trinkwasserverordnung jedes Mehrfamilienhaus. Vor der Änderung waren von der Untersuchungspflicht eher öffentliche Träger wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Gaststätten betroffen.

Ausgenommen von der jährlichen Überprüfung auf Legionellen sind Ein- bis Zweifamilienhäuser, egal ob vermietet oder selbst genutzt. Zudem sind auch Mehrfamilienhäuser von der Meldepflicht befreit, bei denen das Trinkwasser dezentral mit Durchlauferhitzern oder Kleinsprechern (unter 400 Liter Speichervolumen) erwärmt wird.

Trinkwasserverordnung verbessert die Qualität

Grundsätzlich ist die Überprüfung der Trinkwasserqualität in Mehrfamilienhäusern ja auch positiv zu sehen, vor allem wenn man bedenkt, dass jährlich etwa 4.500 Menschen in Deutschland an Legionellose sterben und man durch die Untersuchungspflicht auf Legionellen diese Zahl deutlich reduzieren kann.

Ein Nachteil ergibt sich lediglich für die Hausbesitzer, denn sie müssen jährlich mit zusätzlichen Kosten rechnen für repräsentative Entnahme von Proben und die Untersuchung der Proben in zugelassenen Prüflaboren. Darüber hinaus sind Hausverwalter und Hauseigentümer dazu verpflichtet die Mieter über die Qualität des Trinkwassers aufzuklären und die Untersuchungsergebnisse den Mietern mitzuteilen.

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