Die Aufgaben des Notars beim Hausverkauf
Die notarielle Hilfe beim Hausverkauf
Beim Hausverkauf sind die Aufgaben des Notars durch die Bundesnotarordnung beschrieben und auch klar geregelt. Diese Juristen sind zwar Träger eines öffentlichen Amtes, in ihrer Berufsausübung dennoch frei und unabhängig. Während ihrer Amtsausübung sind sie selbstverständlich zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen verpflichtet, diese gelten auch beim Immobilienverkauf. Hier stehen die Beglaubigung und Beurkundung von verschiedenen Dokumenten an. Neben der Echtheit der Dokumente müssen auch die Unterschriften des Käufers und des Verkäufers beglaubigt werden. Auch der erforderliche Grundbucheintrag muss notariell beglaubigt werden.
Die Aufgaben des Notars in Hamburg
Immer dann, wenn Verträge eine ganz besondere gesetzliche Bedeutung haben, ist eine Beurkundung erforderlich, wie beispielsweise beim Immobilienverkauf. Mit der Beurkundung eines Hausverkaufes will der Gesetzgeber auch die Bedeutung eines solchen Rechtsgeschäftes herausstellen, wonach alle Beteiligten sich völlig über dessen Tragweite im Klaren sind und nicht etwa übereilt handeln. Zur Beurkundung sämtlicher Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses stehen, finden sich sowohl Käufer als auch Verkäufer im sogenannten Notariat ein. Wenn eine Beurkundung vorgenommen wird, so wird allen Anwesenden der Inhalt der Verträge nochmals laut und deutlich vorgelesen, bevor die Unterschriften geleistet werden. Sollten danach noch Aspekte unklar sein, so sind die rechtlichen Hinweise und allgemeinen Erläuterungen gefragt. Wie bei allen anderen Angelegenheiten auch, so gilt auch beim Verkauf eines Hauses oder eines Grundstücks die Unparteilichkeit.
Aufwandsentschädigung des Notars
Nicht unerheblich sind auch die Kosten, die durch den Verkauf eines Objektes und den Besuch im Notariat entstehen. Als Faustregel gilt, dass sich die Kosten auf etwa 1,5 Prozent des Verkaufspreises belaufen. Zu den Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang insbesondere der Entwurf des Kaufvertrages für die Immobilie und eine Vorabzusendung an alle Parteien, die Beurkundung der Vertragsunterzeichnung sowie die Einholung sämtlicher behördlicher Genehmigungen. Das Löschen von Grundschulden des Verkäufers, die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises, die Übernahme des Eintrages in einer sogenannten Auflassungsvormerkung und die erforderliche Übergabe an das Grundbuchamt müssen ebenfalls notariell vorgenommen werden. Dabei werden Kosten des Notars in den meisten Fällen von dem Käufer getragen.