Mietkaution
Mietkaution und was Vermieter beachtet sollten
Die erste Hürde beim Umzug in die neue Wohnung ist neben einer eventuellen Mietbürgschaft die Zahlung einer Kaution, die die Mehrheit der Vermieter von ihren Mietern zu Beginn des Mietverhältnisses verlangt. Diese ist immer im Mietvertrag geregelt. Zwar ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, trotzdem wird sie auf ausdrücklichen Wunsch des Vermieters vereinbart.
Mietkaution im Mietvertrag als Sicherheit für Vermieter-Interessen
Die Zahlung der Mietkaution dient dem Zweck, den Vermieter vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen. Wenn beispielsweise der Mieter sich beim Auszug aus der Wohnung weigert, die von ihm verursachten und verschuldeten Schäden zu beheben oder zumindest Schadensersatz zu leisten, kann der Vermieter ersatzweise sich aus der im Voraus gezahlten Kaution bedienen. Dies ist allerdings die seltene Ausnahme; in der Mehrheit der Fälle wird der Mietvertrag ordnungsgemäß abgewickelt und die Mietkaution zeitnah an den ehemaligen Mieter ausbezahlt.
Strenge Regeln für Mietsicherheiten
Gerade wegen des Umstandes, dass der Mietvertrag für gewöhnlich ordnungsgemäß abgewickelt wird, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, den redlichen Mieter vor zu strengen Vereinbarungen mit seinem Vermieter in Schutz zu nehmen. Beispielsweise ist es dem Vermieter nicht erlaubt, mit der Kaution nach Belieben umzugehen. Vielmehr ist er verpflichtet, die an ihm gezahlte Kaution verzinst anzulegen. So soll der Mieter davor geschützt werden, nach Vertragsende zwar denselben Betrag zurückzuerhalten, das aber aus Gründen der Inflation weniger Kaufkraft hat. Die Auszahlung der Zinserlöse an den Mieter soll den Kaufkraftverlust der Mietsicherheit kompensieren. Der Vermieter muss dabei gleich mehrere Aspekte berücksichtigen: Erstens muss die Anlage kurzfristig kündbar sein; Anlagen, die auf mehrere Jahre ausgelegt sind, sind insoweit tabu. Immerhin soll der Mieter gleich bei Auszug aus der Wohnung seine Kaution zurückerhalten und nicht erst nach mehreren Jahren. Ferner muss die Verzinsung dem bundesweiten Durchschnitt für kurzfristige Anlagen entsprechen.
Fälligkeit der Mietkaution hängt vom Mietvertrag ab
Wann die Zahlung der Mietsicherheit fällig wird, hängt von den Vereinbarungen zwischen dem Mieter und seinem Vermieter ab. Während einige Vermieter verlangen, dass die Zahlung der Kaution gleich mit der Fälligkeit der ersten Monatsmiete erfolgen muss, zeigen sich andere Vermieter kompromissbereiter. Auch wenn der Mieter auf die Kompromissbereitschaft des Vermieters regelmäßig hoffen kann: Gesetzlich verpflichtet ist dieser nicht, Kompromisse bei der Mietsicherheit einzugehen.