Die Maklerprovision

Die Maklerprovision

Zwischen dem Makler und Ihnen als Eigentümer oder interessierte Person kommt ein Maklervertrag zustande, in dessen Rahmen eine Provision vereinbart wird, die als Entgelt für den Immobilienmakler zu verstehen ist und deren Höhe auch von der Art der Vermittlung abhängig ist. Die Maklercourtage bildet einen wichtigen Überlegungspunkt beim Vorbereiten eines Hausverkaufes. So ist dies entscheidend, ob Sie selbst den Verkauf tätigen wollen, um sich die Provision zu sparen oder doch lieber einen Makler engagieren.

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Formen der Maklerprovision

In Deutschland sind unterschiedliche Maklercourtagen üblich: Innenprovision (Verkäufercourtage), Außenprovision (Käufercourtage) oder eine Mischform beider Formen. Je nach Bundesland wird entweder die eine oder die andere Form angewendet. Allerdings ist die Höhe der Provision von Bundesland zu Bundesland und oft auch schon von Region zu Region sehr unterschiedlich. Dazu weiter unten mehr.

Innen- und Außenprovision, Mischprovision

Die Innenprovision wird im Maklervertrag festgehalten und nicht nach außen ausgewiesen. Das bedeutet, sie ist für Sie als Käufer der Immobilie nicht ersichtlich und wird vom Verkäufer der Immobilie an den Immobilienmakler bezahlt. Die Außenprovision dagegen ist offen ausgewiesen. Die Höhe wird anhand eines bestimmten Prozentsatzes vom Verkaufspreis der Immobilie ausgerechnet. Die Außenprovision haben Sie als Käufer zu bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, zu verhandeln. Der Verhandlungsspielraum hängt von Faktoren wie der Beliebtheit der Immobilie oder der Dauer des Verkaufsprozesses ab. Bei Mischformen der Maklercourtage teilen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Provision zu gleichen oder unterschiedlichen Prozentsätzen auf.

Höhe der Maklercourtage

In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Mischform üblich. Das bedeutet, die 7,14 Prozent Provision wird zu gleichen Teilen auf den Verkäufer und Käufer aufgeteilt, sodass von beiden je 3,57 Prozent zu bezahlen sind. In Berlin und Brandenburg ist die Außenprovision üblich. Das bedeutet, der Käufer bezahlt die gesamten 7,14 Prozent, der Verkäufer bezahlt keine Provision. In Bremen, Hamburg und Hessen ist die Außenprovision üblich. In Bremen und Hessen beträgt die Provision 5,95 Prozent und in Hamburg 6,25 Prozent. Das heißt, auch in diesen Bundesländern zahlt der Käufer die gesamte Provision des Maklers. In Mecklenburg-Vorpommern ist wiederum eine Mischform üblich. Die 5,95 Prozent Maklerprovision in diesem Bundesland teilen sich so auf: Der Anteil des Verkäufer beträgt 2,38 Prozent. Der Anteil des Käufers beträgt 3,57 Prozent. Etwas schwieriger zeigt sich die Anwendung der Maklercourtage in Niedersachsen. Hier sind entweder 7,14 Prozent oder zwischen 4,76 und 5,95 Prozent üblich. Die Courtage muss entweder vom Verkäufer allein oder von Verkäufer und Käufer gemeinsam an den Immobilienmakler bezahlt werden. Entweder wird hier die Provision von 7, 14 Prozent zu gleichen Teilen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgeteilt oder der Verkäufer zahlt die gesamte Provision, also zwischen 4,76 und 5,95 Prozent.

Das Bestellerprinzip und seine Folgen

Es scheint beschlossene Sache zu sein: Die Maklercourtage im Bereich der Wohnungsvermittlung soll zukünftig laut dem Bundesrat nach dem Bestellerprinzip ablaufen. Das heißt, in Zukunft müssten nur noch Wohnungssuchende die Provision bezahlen, die den Immobilienmakler selbst beauftragt haben. Anderer Vereinbarungen, durch die der Mieter sich verpflichtet, einen ursprünglich von der Gegenseite beauftragten Immobilienmakler zu bezahlen, sollen unwirksam sein. Hiergegen stemmt sich bisher noch der Bundesregierung. Sie argumentiert, dass die Vertragsfreiheit hier Vorrecht hat. Ein generelles Bestellerprinzip würde dazu führen, dass die Vermieter die entstanden Provisionskosten auf die Miete aufschlagen. Da die Immobilienpreise im 2ten Quartal 2013 auf einem höchst Stand sind, könnte das neue Gesetz zu einem noch höheren Preisniveau führen.

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