Abgeschlossenheitsbescheinigung

In diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist die Rente mehr als ungewiss. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn immer mehr Haushalte über den Kauf von Eigentum nachdenken. Derzeit sind die Zinsen sehr niedrig und gerade da, wo noch erschwinglicher Wohnraum käuflich zu erwerben ist, sollten insbesondere Familien darüber nachdenken, in die Zukunft zu investieren. Dabei ist ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte für einige Haushalte etwas zu teuer, so dass eine Eigentumswohnung die bessere Alternative ist.

Damit ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann, bedarf es einigen bürokratischen Aufwandes. Der Antrag als Teilung in separate Wohneinheiten muss zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und vielen weiteren Unterlagen beispielsweise Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan, eingereicht werden, damit das Grundbuch geschlossen und die einzelnen Wohnungsgrundbücher eingerichtet werden können, die den separaten Wohnungsverkauf erst ermöglichen. Doch was ist nötig, damit abgeschlossene Wohneinheiten entstehen?

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Hinter dem etwas abschreckend klingenden Begriff Abgeschlossenheitsbescheinigung verbirgt sich lediglich die bauordnungsbehördliche Bestätigung, dass eine Eigentumseinheit (Wohneigentum bei Nutzung als Wohnung oder Teileigentum bei Nutzung als Gewerbefläche) baulich hinreichend von anderen Gebäudeteilen wie Nachbarwohnungen, Kellern oder Fluren abgeschlossen ist. Dies geschieht durch Wände und Decken, die auch den Wärme- und Schallschutz der Einheit ermöglichen. Die Einheit muss einen abschließbaren separaten Zugang (Eingangstür) haben. Solche abgeschlossenen Wohneinheiten können separat verkauft werden.

Es gibt Fälle, in denen Gebäude direkt als Eigentumsmaßnahmen gebaut werden, beispielsweise durch Bauträger, und dann die einzelnen Wohneinheiten nach und nach verkauft werden. Es ist aber für Besitzer von Mehrfamilienhäusern ebenfalls möglich oder teilweise auch sinnvoll ihre Mietswohnungen in Eigentumswohnungen und/oder Teileigentumseinheiten aufzuteilen. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bleibt am Ende nur noch zu überlegen, ob sie die abgeschlossenen Wohneinheiten vermietet oder frei verkaufen. Freie Wohnungen bringen in der Regel viel mehr Verkaufserlös, aber für Kapitalanleger sind bereits vermietete Wohnungen auch sehr attraktiv vor allem, wenn sie eine hohe jährliche Eigenkapitalrendite erwirtschaften.

Ratgeber Immobilienverkauf abfordern

Abgeschlossenheitserklärung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Immobilienbewertung Hamburg